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Gefahrgut ist anzeigepflichtig! (Dies gilt auch für Lithiumzellen- oder –batterien unter der Sondervorschrift SV 188)
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016):
HINWEIS: Die ADSp 2016 beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB, für Schäden im speditionellen Gewahrsam, auf 5,00 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie darüber hinaus je Schadenfall beziehungsweise Schadenereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshöchstbeträge im Sinne von Art. 25 Montrealer Übereinkommen.
Bitte beachten Sie, dass es erforderlich ist für den gesamten Transportlauf (Hintransport-Messelaufzeit-Rücktransport) eine Transportversicherung einzudecken. Diese bieten wir Ihnen gern auf Anfrage an. Hierzu benötigen wir (bei Bedarf) einen schriftlichen Auftrag von Ihnen.
Bezüglich der Anlieferung/Abholung der Waren nach Messeende möchten wir auf folgendes hinweisen:
Unbeschadet der Abgabe der Versandpapiere im Speditionsbüro endet unsere Obhutspflicht mit dem Abstellen und beginnt mit der Abholung des Gutes vom Stand, auch wenn der Aussteller nicht anwesend ist.
